Die besten Tarife für Feuerversicherungen/Gebäudeversicherungen – Kostenloser Preisvergleich – Versicherungssumme

Welche Höhe sollte die Versicherungs-Summe haben?

Bei Festlegung der Versicherungs-Summe für die Wohngebäudeversicherung sollte man beachten, dass diese sich am tatsächlichen Wert des Objekts orientiert und möglichst nicht nennenswert davon abweicht. Andernfalls, wenn also die Versicherungssumme nicht hoch genug angesetzt wurde oder durch eine Immobilien-Wertsteigerung überholt ist, besteht eine sogenannte Unterversicherung. Wenn dann ein Schadensfall vorkommen sollte und das Versicherungsunternehmen zahlen soll, nimmt dieses eine Reduzierung der Schadensersatzzahlung im Verhältnis zur festgestellten Unterversicherung vor. In der Praxis kann das dann so aussehen: Der Versicherungsnehmer hat in seinem Vertrag eine Versicherungssumme von 120.000 Euro stehen, obwohl der aktuelle Wert des Gebäudes 240.000 Euro beträgt, und ist damit zu fünfzig Prozent unterversichert. Entsteht nun ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro am versicherten Gebäude, so erhält der Versicherte nur die Hälfte davon, im Ergebnis 10.000 Euro ersetzt. So ein Ergebnis ist sehr unangenehm und hätte durch die richtige Versicherungssumme im Vertrag vermieden werden können.

Unterversicherung vermeiden

Eine Möglichkeit, die drohende Unterversicherung zu vermeiden ist es, mit dem Versicherungsanbieter vertraglich festzulegen, dass dieser im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet. Dies geschieht oftmals durch Vereinbarung der sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, bei welcher sukzessive die Wertsteigerung des Objekts zu einer Steigerung der Versicherungs-Summe und des Versicherungsbeitrags führt. Eine weitere Variante zur Vermeidung von Unterversicherung sieht so aus, dass der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet, wenn im Versicherungsvertrag das Wohnflächenmodell gewählt wird, bei welchem das Wohnobjekt nach Typ und Ausstattung eingeordnet und der Versicherungsbeitrag je qm vereinbart wird.