Die besten Tarife für Privathaftpflichtversicherungen – Kostenloser Preisvergleich – Leistungen

Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?

Wenn Sie einmal von jemandem wegen eines Schadens in die Ersatzpflicht genommen werden, ist es gut, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten gleicht die Versicherung dann durch Zahlung aus. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.

Passiver Rechtsschutz bei unberechtigten Forderungen

Wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die nicht berechtigt sind, steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Abwehr solcher Begehren zur Seite. Sollten Sie von jemandem verklagt werden, der Ansprüche stellt, die Ihr Versicherer abgelehnt hat, dann übernimmt der Versicherer für Sie das Prozesskostenrisiko und die Prozessführung, indem Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. So kommen Sie in den Genuss von passivem Rechtsschutz durch Ihren Privathaftpflichtversicherer bei der Verteidigung gegen unbegründete Forderungen. Nicht eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Dinge wie Geldstrafen und Bußgelder, ebenso wie Schäden aus einer Fahrzeugbenutzung, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eintritt. Ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten sind Fälle, bei denen ein Schaden mit Absicht herbeigeführt worden ist, oder bei denen sich Personen, die durch denselben Vertrag versichert sind, gegenseitig geschädigt haben.