Die besten Tarife für Rürup Renten – Kostenloser Preisvergleich – Arbeitslosigkeit

Rürup-Vertrag bleibt auch bei Arbeitslosigkeit erhalten.

Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (Arbeitslosengeld II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Sparguthaben, die man abgesehen von einem Freibetrag vor dem Bezug von Sozialleistungen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen muss, bleibt dem Betroffenen der Rürup-Rentenvertrag ungeschmälert erhalten und von der Anrechnung verschont.

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Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.