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Private Unfallversicherung erbringt Leistungen

Zahlung bei Invalidität

Folge eines Unfalls kann eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung sein; dafür gewährt die private Unfallversicherung Schutz. Dabei sind verschieden schwere körperliche Funktionsbeeinträchtigungen abgesichert, bei denen es dann zur Auszahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung kommt. Im Fall der Invalidität erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt und können damit zum Beispiel eine berufliche Umschulung oder die Umgestaltung Ihrer Wohnung oder des Eigenheims für eine behindertengerechte Nutzung finanzieren, um so die Folgen der Invalidität besser bewältigen zu können. Auch eine Rente für den Fall der Invalidität wird bei Abschluss der privaten Unfallversicherung in der Regel vereinbart. Die genaue Höhe der jeweiligen Leistung, also Einmalzahlung oder Rente, hängt von der Schwere der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung ab.

Krankentagegeld, Genesungsgeld, Todesfallsumme

Für selbständig tätige Personen, die keinen Arbeitgeber und damit auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, jedoch nach einem Unfallereignis krank sind und eine Zeitlang nicht arbeiten können, bietet sich die Vereinbarung eines Krankentagegelds für unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit an. Das Krankentagegeld kann für die Dauer von bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt werden. Für die erste Zeit nach der Behandlung kann auch ein Genesungsgeld vereinbart werden, das für die Dauer von bis zu einhundert Tagen gezahlt werden kann. Kommt es als Folge des Unfalls binnen eines Jahres zum Tod des Versicherten, können die bezugsberechtigten Angehörigen die vertragliche Todesfallsumme von der Unfallversicherung beanspruchen.