Die besten Tarife für Rürup Renten – Kostenloser Preisvergleich – Förderbeträge

Steuerliche Förderung der Rürup-Rente

Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung der Rürup-Rente festgelegt. Seit 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, bis 2025 findet eine stufenweise Erhöhung der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente statt. Als Inhaber eines Rürup-Rentenvertrags können Sie die Beitragszahlungen zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente als Sonderausgaben in Ansatz bringen. Hierbei ist es so, dass der als Sonderausgaben abzugsfähige Betrag noch um den schon steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert wird. Für Alleinstehende konnten im Jahr 2005 sechzig Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepartner sechzig Prozent des Höchstbetrags von 40.000 Euro als Sonderausgaben zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden. Diese Höchstbeträge können dann im Jahr 2025 zu einhundert Prozent ausgeschöpft werden, da der Prozentsatz seit 2005 jedes Jahr um zwei Prozent ansteigt.

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