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Das Halten von Hunden birgt Risiken
Man sollte sich als Tierhalter stets die Haftungsrisiken bewusst machen, denen man nach dem Schadenersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgesetzt ist, vor allem als Halter von größeren Tieren wie Pferden oder Hunden. Denn oftmals verhalten sich Hunde instinktiv und ihr Verhalten entzieht sich der Steuerung durch den Hundhalter. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Man denke an den freilaufenden Hund, der unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Dann ist man als Halter des Hundes nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Hundes eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Hundehalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Hundehalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel der Hund einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Als Hundehalter haftet man dann mit seinem gesamten Privatvermögen womöglich über Jahrzehnte hinweg, wenn beim Opfer ein Dauerschaden verbleibt.