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Gefahren durch Pferdehaltung

Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Mitunter ist das Verhalten von Pferden schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann es sehr schnell zu einem schlimmen Schadensfall kommen. Man denke an ein entlaufenes Pferd, das unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Dann ist man als Halter des Pferdes nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Pferdes eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Diese Gefährdungshaftung, die einen als Pferdehalter trifft, besteht also auch ohne persönliches Verschulden für den konkreten Schadensfall. Hat das eigene Pferd beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht und sind dabei Personen schwer verletzt oder invalide geworden, kann die Haftung für den betroffenen Pferdehalter das finanzielle Aus bedeuten. Als Pferdehalter haftet man dann mit seinem gesamten Privatvermögen womöglich über Jahrzehnte hinweg, wenn beim Opfer ein Dauerschaden verbleibt.