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Teurer Rechtsstreit

Niemand weiß, ob und wann er in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Das Leben ist vielfältig und rechtliche Probleme erkennt man oft erst dann, wenn sie bereits auf einen zugekommen sind. Muss man dann einen Prozess bei Gericht führen, kommen schnell nennenswerte Kosten zusammen. Will man klagen und hat keine Rechtsschutzversicherung, muss man Anwaltskosten, die Gerichtskosten und Auslagen für Zeugen und Sachverständige aus eigener Tasche vorfinanzieren und bleibt beim Verlieren des Rechtsstreits auf diesen Kosten sitzen. Hinzu kommen dann noch die Rechtsanwaltskosten des Gegners, welche man als Unterlegener ebenfalls zu tragen hat. Aber auch als Prozesssieger hat man dann nichts gewonnen, wenn der Verlierer, welcher nach dem Urteilsspruch die Kosten zu tragen hätte, insolvent ist und man deshalb bei ihm die eigenen Auslagen nicht beitreiben kann.

Rechtsschutz auch für die Schlichtung

Auch die Kosten eines vorgerichtlichen Schlichtungsverfahrens, das für bestimmte Fälle je nach Bundesland vorgesehen ist, übernimmt meist die Rechtsschutzversicherung. Oftmals ist es auch so, dass man nur anteilig gewinnt oder verliert und eine Kostenquotelung zwischen den Prozessparteien im Urteil ausgesprochen wird, zum Beispiel, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten und seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt. Auch sind Vergleiche recht häufig, bei denen ebenfalls die Prozesskosten entsprechend zwischen den Parteien verteilt werden. Da ist es gut, die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung zu haben, um nicht selbst auf den oft erheblichen Kosten sitzen zu bleiben.