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Staatliche Riester-Förderung

Als spezielle private Rentenversicherung bietet sich die Riester-Rente an. Damit man in den Genuss der ungekürzten staatlichen Zulagen kommt, ist es notwendig, vier Prozent des Bruttoverdienstes in seinen Riester-Vertrag einzuzahlen. Man bekommt dann eine Grundzulage von 175 Euro jährlich. Der Ehepartner erhält nochmals 175 Euro pro Jahr, wenn er über einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit einer Mindesteinzahlung von 60 Euro jährlich verfügt ohne selbst unmittelbar zulageberechtigt zu sein. Für alle ab 2008 geborenen Kinder gibt es eine jährliche Riester-Zulage von 300 Euro pro Kind, für jedes vor 2008 geborene Kind beträgt die Zulage 185 Euro. Wer zum ersten Januar des Jahres, in dem der Riester-Vertrag abgeschlossen ist, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält zusätzlich zur Grundzulage eine einmalige staatliche Sonderzulage von 200 Euro. Die Riester-Rente ist damit für Arbeitnehmer mit Kindern und auch bei niedrigem Einkommen interessant, wegen der nennenswerten Steuerförderung selbstverständlich aber auch für gut verdienende Angestellte sowie für Beamte, Richter und Soldaten.

Unabhängige Beratung und Angebotsvergleich wichtig

Als attraktive Möglichkeit der privaten Altersvorsorge steht die Riester-Rente mit staatlicher Förderung bereit. Fachkundige Beratung ist wegen der Vielzahl der Produkte und Anbieter wichtig. Informieren Sie sich in aller Ruhe und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, über das Riester-Formular Ihr passendes Vergleichsangebot zu erhalten.